Fristen

Mehr Demokratie e.V.: Einreichungsfrist für Bürgerbegehren und Einwohneranträge verlängert

8.5.2020   Auf Initiative von Mehr Demokratie e.V. hat der Landtag von Baden-Württemberg am 7. Mai 2020 eine mit sofortiger Wirkung in Kraft tretende Änderung der Gemeindeordnung beschlossen. Anlässlich der Corona-Krise wird die Einreichungsfrist für Bürgerbegehren und Einwohneranträge für längere Zeit aufgehoben. Bürgerbegehren und Einwohneranträge, die sich gegen im Kalenderjahr 2020 gefasste Beschlüsse von Gemeinderäten richten, können noch bis zum 31. März 2021 rechtsgültig eingereicht werden. 
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