Mehr Demokratie e.V.: Einreichungsfrist für Bürgerbegehren und Einwohneranträge verlängert

8.5.2020   Auf Initiative von Mehr Demokratie e.V. hat der Landtag von Baden-Württemberg am 7. Mai 2020 eine mit sofortiger Wirkung in Kraft tretende Änderung der Gemeindeordnung beschlossen. Anlässlich der Corona-Krise wird die Einreichungsfrist für Bürgerbegehren und Einwohneranträge für längere Zeit aufgehoben. Bürgerbegehren und Einwohneranträge, die sich gegen im Kalenderjahr 2020 gefasste Beschlüsse von Gemeinderäten richten, können noch bis zum 31. März 2021 rechtsgültig eingereicht werden. 
Somit haben Bürgerinitiativen nun einen erheblichen zeitlichen Spielraum erhalten und sind nicht mehr gezwungen, unter Corona-Bedingungen sofort Unterschriften sammeln zu müssen, um ihre Rechte zu wahren. Dies ist sowohl im Sinne einer Verminderung von Infektionsrisiken als auch im Sinne einer Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten. Im hessischen Bensheim droht aktuell bereits eine gerichtliche Auseinandersetzung, weil wegen der Corona-Pandemie die Einreichungsfrist für ein Bürgerbegehren nicht eingehalten werden konnte.

Mehr Demokratie e.V. fordert andere Bundesländer dazu auf, dem baden-württembergischen Beispiel zu folgen und ihre Einreichungsfristen für Bürgerbegehren ebenfalls unverzüglich auszusetzen. Lediglich in Bayern und Schleswig-Holstein besteht ohnehin keine Einreichungsfrist für Bürgerbegehren, so dass nur in diesen zwei Bundesländern aktuell kein Handlungsbedarf existiert.

Der Landtag von Baden-Württemberg beschloss die Gesetzesänderung kurzfristig aufgrund einer Initiative des baden-württembergischen Landesverbands von Mehr Demokratie e.V., der aufgezeigt hatte, dass derzeit in 15 baden-württembergischen Gemeinden Unterschriftensammlungen für Bürgerbegehren oder Einwohneranträge in Durchführung oder Vorbereitung sind. „Wir danken den Landtagsfraktionen von Grünen, CDU, SPD und FDP, dass sie unseren Vorschlag für die Gesetzesänderung so kurz aufgegriffen und umgesetzt haben. Dies zeugt von hohem politischen Verantwortungsbewusstsein im Sinne der Bürgerinnen und Bürger“, erklärte der baden-württembergische Landesvorsitzende von Mehr Demokratie e.V., Edgar Wunder. Nur die AfD hatte sich in der Landtagsdebatte gegen die Aussetzung der Einreichungsfrist von Bürgerbegehren ausgesprochen. Dies sei „unverantwortliche Ignoranz sowohl gegenüber den Gefahren des Corona-Virus als auch gegenüber dem Wunsch der Bevölkerung nach Bürgerbeteiligung", kritisierte Wunder die AfD."

 

08.05.2020 - 17:45