Deutsche Umwelthilfe:Teilverbot der giftigen Neonikotinoide in der EU - gut, aber nicht genug!

27. APR. 2018 — Liebe Unterstützer,

heute wurde im ständigen Ausschuss der EU für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel entschieden, die Anwendung der drei Insektengifte (Neonikotinoide) Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid im Freiland europaweit zu verbieten. Das ist ein ganz wichtiger Etappensieg, den auch ihr als Unterzeichner dieser Petition mit erreicht habt - das ist einfach klasse! Jetzt gilt es aber, weiter dranzubleiben!

Warum und wie genau, erklärt euch Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e.V.: „Die Entscheidung zum Verbot dreier besonders bienenschädlicher Insektengifte ist ein wichtiger Schritt in Richtung Natur- und Gesundheitsschutz. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner und Bundesumweltministerin Svenja Schulze haben hier im Geiste des Koalitionsvertrages ein wichtiges Signal für den Insektenschutz gesetzt. Allerdings brauchen wir auf dem Weg zu einer nachhaltigen Landwirtschaft ein umfassendes Pestizidreduktionsprogramm auf nationaler und letztendlich europäischer Ebene.

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28.04.2018 - 16:00