Asylarbeitskreis: Brief an OB und Stadträte wg. Abschiebung Familie Ramadani

28.2.2018   Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrter Herr Bürgermeister Erichson, liebe Gemeinderäte,
nachdem uns heute der Brief des Bürgermeisters Erichson an Sie in Sachen Familie Ramadani zugesandt wurde, möchten wir dazu Stellung nehmen. Der Antrag der Rechtsanwältin Frau Feßenbecker an die Stadt auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis (vom 17. Januar) erstreckte sich selbstverständlich nicht nur auf den Vater der sechsköpfigen Familie, sondern ebenfalls auf seine Ehefrau und auf die 4 Kinder.

Herr Ruzdi Ramadani hat sich um berufliche Integration sehr bemüht  - er hat nicht seine Ausbildung abgebrochen, sondern ihm ist gekündigt worden. Er hatte zum Zeitpunkt der Abschiebung einen festen Arbeitsvertrag und hätte am nächsten Tag angefangen, mit einem Gehalt zu arbeiten, das die Existenz der Familie unabhängig gesichert hätte. Frau Ramadani hatte einen Minijob. Ihre 4 kleinen Kinder sind in Heidelberg aufgewachsen, das jüngste ist hier geboren. Die beiden ältesten Kinder – Zwillinge – waren 4 Jahre im Kindergarten St. Albert, danach wurden sie im letzten Herbst in der Eichendorff-Grundschule in Rohrbach eingeschult. Die jüngeren Kinder waren zuletzt noch im Kindergarten St. Albert. Das Team des Kindergartens St. Albert hat ausführlich die gute Integration der Familie und vor allem ihren starken Integrationswillen beschrieben.

Wir glauben nicht, dass man die Schwierigkeiten, die Herr Ramadani in der Ausbildung hatte, als Zeichen mangelnder Integration werten kann. Wir möchten auch darauf hinweisen, dass der Vater von Herrn Ramadani mit Frau und Töchtern hier ein festes Aufenthaltsrecht hat, dass eine der Töchter Mitglied des Jugendgemeinderats Heidelberg ist (Sabina Ramadani).

Die Stadt hat auch nach vollzogener Abschiebung noch die Möglichkeit, die Aufenthaltserlaubnis nach § 25b Aufenthaltsgesetz zu erteilen. Das hat Herr Erichson selbst in einer Mail vom 20. Januar an die AG Asyl „Rohrbach sagt ja“ bestätigt. Wir sehen also in keinster Weise die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten der Stadt als erschöpft an. Wir meinen, dass es um die Frage humanen Umgangs mit rechtlichen Möglichkeiten und somit um humanen Umgang mit Menschen geht, die in dieser Auseinandersetzung die Schwächeren sind.

Mit freundlichen Grüßen
Mia Lindemann, Vorsitzende
Asylarbeitskreis Heidelberg e.V.

28.02.2018 - 21:30