IHK Rhein-Neckar warnt: Fahrverbote hätten gravierende Auswirkungen auf den Standort Innenstadt

Mannheim, 27. Februar 2018.   „Erreichbarkeit und Belieferung der Städte müssen gesichert bleiben, damit es nicht zu weitreichenden Standort- und Wettbewerbsnachteilen für die ansässigen Unternehmen kommt“, kommentiert Manfred Schnabel, Präsident der Industrie- und Handelskammer (IHK) Rhein-Neckar, das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts und warnt vor  unüberlegten Schnellschüssen.

Verkehrsbeschränkende Maßnahmen hätten teils gravierende Auswirkungen auf Unternehmen, Beschäftigte und den Standort Innenstadt. „Die Wirtschaft trägt mit der effizienten Gestaltung von Transportketten, der optimalen Ausnutzung vorhandener Kapazitäten und mit immer sparsameren und leiseren Fahrzeugen ihren Teil dazu bei, Lärm und Abgase an der Quelle zu vermindern“, betont Schnabel. Falls verkehrsbeschränkende Maßnahmen, die wirtschaftlich negative Folgewirkungen haben, nicht ganz ausgeschlossen werden könnten, seien ausreichende Übergangsbestimmungen und unbürokratische Ausnahmeregelungen für den gesamten Wirtschaftsverkehr erforderlich, so Schnabel weiter.
 
„Maßnahmenbündel, die eine nachhaltige Entwicklung fördern und die Ursachen der Emissionen bekämpfen, sollten Vorrang vor Ge- und Verboten haben. Hierzu zählen beispielsweise die Förderung des öffentlichen Nahverkehrs sowie des Fuß- und Radverkehrs, Mobilitätsmanagement, die Verflüssigung des Verkehrs und straßenbauliche Maßnahmen“, fordert Schnabel. Diese Position werde durch das Gutachten „Umweltbedingte Verkehrsbeschränkungen in Kommunen – Auswirkungen und Alternativen“ gestützt, das die baden-württembergischen IHKs beim Institut für Stadtbauwesen und Stadtverkehr der RWTH Aachen University in Auftrag gegeben hatten.
 
Das Gutachten und eine Kurzanalyse finden Sie unter
www.rhein-neckar.ihk24.de, Suchbegriff/Nummer 3715752

27.02.2018 - 16:15