Stadt HD: Umsteigeanlage Hauptbahnhof Nord - Baubeginn verzögert sich um ein Jahr

22.6.2017  Die Stadt Heidelberg, die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) und die Heidelberger Straßen- und Bergbahn GmbH (HSB) sind leider gezwungen, die Bauarbeiten am ÖPNV-Knoten Hauptbahnhof-Nord zu verschieben. Grund hierfür ist, dass im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung für die Straßen- und Gleisbauarbeiten nur ein Angebot eingegangen ist, dessen Preise weit über dem geplanten Kostenrahmen liegen. Anstelle von kalkulierten 13,2 Millionen Euro belief sich das einzige Angebot auf 20,2 Millionen Euro.

„Uns ist wichtig, sorgsam mit den Steuergeldern umzugehen“, betont Heidelbergs Erster Bürgermeister Jürgen Odszuck.„Deshalb satteln wir jetzt nicht einfach sieben Millionen oben drauf, sondern machen das, was jeder private Häuslebauer in so einem Fall auch tut: Wir schauen, ob es günstigere Alternativen gibt.“

Die Vorhabenträger haben Gespräche mit der Bietergemeinschaft geführt, ob man zum Beispiel einzelne Elemente aus dem Gesamtprojekt herauslösen oder die Bauphasen kurzfristig ändern könnte, um Kosten zu sparen. Das war aber sowohl aus vergaberechtlichen Gründen, als auch mit Blick auf den vorgesehenen Bauablauf nicht möglich. Die Vorhabenträger planen deshalb derzeit, das Projekt in veränderter Form neu auszuschreiben. So könnte das Vorhaben beispielsweise in mehrere Leistungspakete unterteilt werden in der Erwartung, dass sich für die kleineren Pakete in einem anderen Ausführungszeitraum mit größerem zeitlichen Vorlauf insgesamt mehr Interessenten bewerben, die sich bislang angesichts der Komplexität der Anforderungen nicht beteiligt haben.

Da die Straßenbahnlinie 5 (Mannheim – Heidelberg – Weinheim) nur in den Sommerferien eigestellt und mit Schienenersatzverkehr betrieben werden kann, muss die Maßnahme um ein Jahr verschoben werden. Baubeginn soll dann im Sommer 2018 sein. Das weitere Vorgehen stimmen rnv, HSB und Stadtverwaltung mit dem Heidelberger Gemeinderat ab.

Der bisherige Zeitdruck durch das Auslaufen des Förderprogramms im Jahr 2019 hat sich indes entspannt. Im Rahmen eines Gesetzespakets zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen hat der Bund Anfang Juni eine Verlängerung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes über 2019 hinaus beschlossen, zu den bisherigen Konditionen.

22.06.2017 - 10:00