Stadt HD: Handschuhsheimer Feld: Illegale Baumfällungen und Rodungen bedrohen den Lebensraum von Vögeln

NABU/Stadt HD 12.5.2017  In letzter Zeit häufen sich Fälle, in denen alte Obstbäume und Gehölze, von denen es nur noch wenige Inseln im Handschuhsheimer Feld gibt, illegal gerodet werden, um die landwirtschaftlich nutzbare Fläche zu vergrößern.

Der Schaden für den Lebensraum für Tiere ist enorm, insbesondere für die Vogelwelt. Denn bis auf wenige Ausnahmen unterliegen alle Vögel dem besonderen Artenschutz. In Bereichen mit intensiver Landwirtschaft finden sie immer schwieriger geeignete Nist- und Brutplätze. Die meisten Arten sind auf Bäume, Hecken oder Sträucher angewiesen.

Regelungen zum Schutz der Artenvielfalt und ökologisch wertvoller Flächen

Im Sinne der Biodiversität und des Erhalts der wertvollen ökologischen Strukturen auf intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen appelliert die Stadt Heidelberg an alle Heidelberger Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer, Hecken- und Gehölzstrukturen unangetastet zu lassen oder in ökologischem Sinne zu pflegen. Auch vernachlässigte Gartengrundstücke können im Laufe der Jahre zu ökologisch besonders wertvollen Flächen geworden sein.

Es ist in der Regel naturschutzrechtlich nicht zulässig, zum Beispiel Hecken, Feldgehölze oder landschaftsprägende Elemente wie einzelne Bäume oder Baumgruppen zu entfernen. Welche Regelung dann im Einzelfall greift, ist im Vorfeld mit dem Umweltamt abzuklären.

Genehmigung erforderlich – sonst drohen Bußgelder und Subventionskürzungen:
-    Wer dennoch Bäume, Hecken oder Sträucher entfernen will, benötigt eine Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde beim Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie der Stadt Heidelberg. Für Fragen zu Genehmigungen steht das Team des Umweltamtes per E-Mail an umweltamt@heidelberg.de oder telefonisch unter 06221 58-18120 oder 58-18130 zur Verfügung.
-    Werden Fällungen oder Rodungen genehmigt, stellen Auflagen sicher, dass der Schaden an der Natur möglichst gering bleibt. Gegebenenfalls gibt es einen Ausgleich, zum Beispiel durch Ersatzpflanzungen von Bäumen an anderer Stelle.
-    Wer seine Felder ohne Genehmigung vergrößert, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. Wer gegen den Artenschutz verstößt, begeht unter Umständen sogar eine Straftat. Unangenehmer Nebeneffekt für den Verursacher: Da er einen sogenannten Cross-Compliance-Verstoß begangen hat, kann ihm die Landwirtschaftsbehörde die Subventionen kürzen oder sogar auf null reduzieren.

 

12.05.2017 - 09:45